Schuldnerberatung Hilfe - Infos über Insolvenz für Selbständige und Unternehmer
Schuldnerberatung Hilfe - Infos über Insolvenz für Selbständige und Unternehmer

Schuldnerberatung Hilfe - Informationen über Regelinsolvenz

Was bedeutet Regelinsolvenz?

Der Begriff bezeichnet die Situation von einem Unternehmer oder Selbstständigen, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht nachkommen kann. Mangelnde Liquidität kennzeichnet die akute Zahlungsunfähigkeit oder auch drohende Zahlungsunfähigkeit, die sich aus einer Überschuldung ergibt. Das Unternehmen kann seine Verpflichtungen gegenüber seinen Lieferanten nicht nachkommen oder gar die Löhne, Gehälter und Sozialversicherungen für seine Mitarbeiter nicht mehr zahlen.

Ist dieser Fall eingetreten, werden die Anwälte der Gläubiger und auch der Mitarbeiter nicht lange auf sich warten lassen. Jeder wird sein Recht auf Zahlung der offenen Rechnungen oder Gehälter nutzen und dieses bei dem Unternehmer einfordern.

Allgemeine Definition

Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts. Es kommt nach der Insolvenzordnung (InsO) zur Anwendung, wenn kein besonderes Verfahren vorgesehen ist. Besondere Verfahren sind beispielsweise das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren, für die ergänzende Vorschriften gelten (vgl. § 304 Abs. 1 S. 1 und § 315 InsO)

Quelle: Wikipedia

Das Regelinsolvenzverfahren

Mit der Gesetzesänderung zum 1. Dezember 2001 wurde Selbständigen und ehemaligen Selbständigen mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen (mehr als 19 Gläubiger) das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, das Insolvenzverfahren auch für eine Ordnung der Vermögensverhältnisse aller natürlichen Personen in Anspruch zu nehmen. Eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse muss seitdem nicht mehr vorhanden sein, weil die Möglichkeit besteht, die Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen. Diese Regelung ermöglicht es in der Praxis jedem Selbständigen, seine Tätigkeit trotz Insolvenz oder Überschuldung fortzusetzen. Der Gesetzgeber hat damit der Erkenntnis Rechnung getragen, dass kleine und mittelständische Selbständige nach Einstellung der Tätigkeit sehr selten erfolgreich wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die Möglichkeit, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die selbständige Tätigkeit fortzusetzen, erhöht vielmehr die Chancen der Gläubiger, zumindest eine teilweise Befriedigung ihrer Forderungen erlangen zu können.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die deutsche Rechtsordnung für selbständige Gewerbetreibende und Freiberufler, die trotz redlichen Verhaltens in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, einen Lösungsweg bereithält, der dem Schutz der Menschenwürde insoweit Rechnung trägt, als der natürlichen Person ebenfalls die Inanspruchnahme eines Verfahrens ermöglicht wird, sich von ihren Schulden zu befreien (siehe Restschuldbefreiung) und die juristischen Personen hierin nicht mehr besserstellt.

Informationen bei einem Schuldnerberater einholen

Wenn die Situation der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmers eingetroffen ist, muss man handeln und sich aus der Sitation befreien. Dieser Schritt ist unvermeidbar und man muss sich diesem Prozess stellen und bekannt zu machen, dass man sich in der Regelinsolvenz befindet. Sich selbst aus diesem Teufelskreis zu befreien ist unmöglich, denn wer hat schon das Wissen über die Gesetze, sowie die Rechte und Pflichten einer Regelinsolvenz.

Es wird jedem geraten, sich einem Schuldnerberater oder Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf dieses Insolvenzverfahren anzuvertrauen. Im Erstgespräch wird die allumfassende Situation des Unternehmens ermittelt und alle Fragen zum Regelinsolvenzverfahren geklärt. Der Anwalt macht sich ein Bild über die Höhe der Schulden und den Umfang der Gläubiger, anhand dessen ein Plan für die nächsten Schritte zu erstellen. Vielleicht ist es ja noch nicht zu spät und eine außergerichtliche Lösung kann erreicht werden!

Der Rechtsanwalt regelt den Schriftverkehr, trägt alle nötigen Unterlagen zusammen und stellt sicher, dass alle Termine eingehalten werden. Er setzt sich vollends für die Interessen seines Mandanten ein. Alleine und ohne Fachwissen kann man sich diesem Problem nicht stellen.